Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten wegen Drogenhandels zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Mann wegen der unerlaubten Abgabe von Drogen in 71 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte hatte zwischen August 2019 und November 2020 mehrfach Betäubungsmittel an Personen im Alter unter 21 Jahren und auch an eine Person im Alter unter 18 Jahren verkauft. Es handelte sich dabei um Marihuana, Amphetamine und Ecstasy.

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