Amtsgericht Nordhorn verurteilt 20-Jährigen zu Jugendstrafe von sechs Monaten

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen 20-Jährigen wegen Beihilfe zur Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März dieses Jahres im Nordhorner Innenstadtbereich als Beifahrer den Fahrer des Wagens angestiftet hat, ein anderes Auto zu überholen und dann auszubremsen. In diesem Auto saß die Ex-Freundin des Angeklagten. Der 20-Jährige wollte diese so zu einem Gespräch zwingen. Der Fahrer des Wagens ist der Anweisung des Angeklagten nachgekommen und hat das andere Auto beim Überholen so knapp geschnitten, dass es zu einer Berührung im Frontbereich kam. Nachdem beide Autos angehalten haben, hat der Angeklagte mit einem Zimmermannshammer gegen das Fenster auf der Fahrerseite des ausgebremsten Autos geschlagen. Da der Angeklagte bereits unter Führungsaufsicht und Bewährung stand, war eine Strafaussetzung der sechsmonatigen Jugendstrafe zur Bewährung nicht möglich.

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