Amtsgericht Nordhorn verurteilt 20-jährige Angeklagte wegen Drogenbesitzes zu 60 Arbeitsstunden

Das Amtsgericht Nordhorn hat eine zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Angeklagte bereits am vergangenen Dienstag wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Arbeitsauflage von 60 Stunden verurteilt. Das Amtsgericht teilte heute mit, dass die 20-Jährige Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen und zum Nachweis der Drogenfreiheit unangekündigte Urinkontrollen abgeben muss. Die Angeklagte hatte im August 2022 im Bereich von Bad Bentheim Drogenhandel betrieben. Sie wurde dabei beobachtet und vorläufig festgenommen. In ihrem Rucksack hatten sich rund 130 Gramm Marihuana und weitere Rauschmittel in geringer Menge befunden. Außerdem wurde Konsumzubehör in der Tasche gefunden. Die Angeklagte war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Facebook
LinkedIn

Programm