Der Landkreis Grafschaft Bentheim warnt anlässlich der bevorstehenden Ferienzeit vor der Nutzung von Ferienwohnungen als sogenannte Pop-up-Bordelle. Dabei werden private Ferienunterkünfte kurzzeitig angemietet und unerlaubt für Prostitution genutzt. Dem Landkreis sind nach eigenen Angaben derzeit 15 Fälle bekannt. Häufig wechseln die Nutzerinnen und Nutzer die Wohnung nach kurzer Zeit wieder, sodass ein Eingreifen oft nicht möglich ist. Vermieterinnen und Vermieter sollten Buchungsanfragen und die Identität der Mieterinnen und Mieter sorgfältig prüfen, Mietkonditionen eindeutig festlegen sowie eine persönliche Schlüsselübergabe vereinbaren. Bei Verdachtsfällen sollte das Ordnungsamt oder die Polizei gerufen werden. Das Ordnungsamt der Grafschaft Bentheim kann per E-Mail an gewerbe@grafschaft.de oder telefonisch unter 05921/961223 erreicht werden.


