Agentur für Arbeit Nordhorn weist auf neue Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeitergeld hin

Die Agentur für Arbeit Nordhorn weist auf neue Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeitergeld hin. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Oktober 2020 eine befristete Regelung geschaffen, nach der Betroffene etwas hinzuverdienen können, ohne dass dadurch das Kurzarbeitergeld geschmälert würde. Vorausgesetzt ist, dass der Nebenerwerb in einer systemrelevanten Branche stattfindet. Dazu gehören beispielsweise der Lebensmittelhandel und die Landwirtschaft. Bis zur Höhe des Bruttolohnes des Arbeitnehmers ist der Zuverdienst anrechnungsfrei. Der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung einen Anreiz geschaffen, in wichtigen Branchen Unterstützungsarbeit zu leisten. Das helfe vor allem denen, die mit dem Kurzarbeitergeld allein in finanzielle Bedrängnis kommen könnten, so Achim Haming, Chef der Nordhorner Arbeitsagentur.

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