Unternehmen müssen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum Ende des Monats anmelden

Arbeitgeber müssen bis zum Ende des Monats Angaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen machen. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Nordhorn hin. Dabei sind Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20  Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet auf mindestens fünf Prozent der Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe an die Inklusionsämter fällig.

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