Meyer Werft muss keinen Schadenersatz zahlen

Die Papenburger Meyer Werft muss keine Entschädigung für die Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer des Untergangs der Ostseefähre „Estonia“ zahlen. Ein Gericht in Nanterre hat heute die Schadenersatzklagen von mehr als 1000 Überlebenden und Opferangehörigen zurückgewiesen. Die Fähre war im September 1994 bei stürmischer See gesunken. Bei dem Unglück starben 852 Menschen. Die mehr als 1000 Kläger hatten mehr als 40 Millionen Euro Entschädigung verlangt. Laut Gericht hätten die Kläger kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten der französischen Schiffsprüfgesellschaft Bureau Veritas und der Papenburger Meyer Werft nachweisen können.

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