57-jähriger Angeklagter aus Lingen verurteilt

Nach einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück einen 57-jährigen Angeklagten aus Lingen unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das teilt das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai 2020 eine Lingener Gaststätte aufgesucht zu haben und dort trotz der geltenden Corona-Regeln, die Nähe der Gäste gesucht zu haben. Die Polizei wurde daraufhin verständigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich weigerte seine Personalien herauszugeben. Anschließend wollte der Angeklagte die Gaststätte verlassen. Ein Polizeibeamter habe den Angeklagten festgehalten. Daraufhin habe der Angeklagte dem Polizeibeamten in den Bauch geschlagen, um sich zu befreien. Zum Tatzeitpunkt habe der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille aufgewiesen. Das Amtsgericht Lingen hatte den Angeklagten im Dezember 2020 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe des Landgerichts Osnabrück wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Die Vollstreckung dieser Anordnung wurde auch zur Bewährung ausgesetzt.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm