53-jähriger Angeklagter wegen Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien vom Amtsgericht Lingen zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 53-jähriger Angeklagter ist vom Amtsgericht Lingen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, weil er kinder- und jugendpornografische Inhalte erworben und besessen hat. Nach Angaben des Amtsgerichts kam die Strafe unter Einbeziehung eines Urteils am Februar 2022 zustande. Das Bundeskriminalamt hatte aufgrund einer Mitteilung des amerikanischen „National Centers for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) über eine IP-Adresse Kenntnis über das Hochladen von kinderpornografischen Dateien erlangt. Die IP-Adresse war auf den 53-Jährigen zugeordnet. Im März 2021 wurden während einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten auf einem Smartphone und einem Laptop über 26.000 kinder- und mehr als 1.400 jugendpornografische Daten gefunden.

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