51-Jähriger vom Landgericht Osnabrück wegen Betrug zu Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 51-jährigen Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen Betruges in sieben Fällen und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Landgericht teilt mit, dass dabei die Strafe aus einem anderen Urteil mit einbezogen wurde. Außerdem erhielt der Mann eine zwei Jahre lange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Papenburg wurde damit aufgehoben und neu verfasst. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt. Der Täter hatte eine Geschädigte im Frühjahr 2020 über ein Internetportal kennengelernt. Er hatte vorgetäuscht, dass sein Auto aufgebrochen wurde. Dabei sei ihm das Portemonnaie mitsamt allen Dokumenten gestohlen worden. Daraufhin bat er die Geschädigte um verschiedene Geldsummen im dreistelligen Bereich. Außerdem fuhr der 51-Jährige auf öffentlichen Straßen ohne einen Führerschein.

Symbolbild

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