50-jähriger Angeklagter wird wegen der Einfuhr von Kokain zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 50-jähriger Angeklagter wurde vom Landgericht Osnabrück wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht teilt mit, dass der Angeklagte Ende September 2022 knapp 2.3 Gramm Kokain mit einem Auto aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht hat. Das Kokain war dabei zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt. Außerdem war der 50-jährige Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Polizei den Mann bei einer Fahrzeugkontrolle auf einem Parkplatz in Schüttorf kontrolliert.

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