35-Jähriger wegen wiederholten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor Berufungsverfahren

Ein 35-jähriger Mann muss sich ab heute u.a. wegen der wiederholten Abgabe von Betäubungsmitteln in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Er soll zwischen Februar 2018 und August 2018 in Haren seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Betäubungsmitteln, auch an Minderjährige, finanziert haben. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn im August bereits wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln in 20 Fällen an Minderjährige und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 73 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Zu dem Termin heute sind achtzehn Zeugen geladen.

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