34-Jähriger in Berufungsverfahren zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt

In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück heute die Berufung eines 34-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Meppen verworfen. Gleichzeitig wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil teilweise aufgehoben und neu gefasst. Wie das Landgericht mitteilt, hatte das Amtsgericht Meppen den 34-Jährigen im Juli vergangenen Jahres wegen Beleidigung, Bedrohung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann hatte zwischen Februar und August 2022 mehrfach Justizvollzugsbeamte beleidigt und ihnen gedroht. Zudem hatte er den Hitlergruß gezeigt. Der 34-Jährige wurde nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

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