30-Jähriger wegen Handeltreibens mit Drogen zu zwei Jahren Haft verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 30-jährigen Mann unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Daneben floss in das Urteil mit ein, dass der Angeklagte in 13 Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt hat, in drei Fällen Drogen an Personen unter 18 Jahren abgegeben hat und außerdem eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Die Taten haben sich laut Gericht zwischen November 2017 und Dezember 2018 ereignet. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Neben den Kosten des Verfahrens muss der 30-Jährige das aus den Straftaten erzielte Geld zurückzahlen.

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