1964 hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres“ verabschiedet. Mit dem Gesetz sollten Benachteiligungen der Freiwilligen gegenüber Auszubildenden vermieden werden. Freiwillige sollten nicht als kostengünstige Arbeitskräfte missbraucht werden. Im Laufe der Jahre sind die Modalitäten für das FSJ, wie es abgekürzt heißt, immer wieder novelliert worden. Seit 1993 gibt es zum Beispiel auch ein Ökologisches Freiwilliges Jahr. Und seit 2002 ein „FSJ Kultur“. Drei Jahre später hat die ems-vechte-welle von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Heiko Alfers berichtet über die erste FSJlerin: