25-jähriger Wietmarscher wird vom Landgericht Osnabrück zu Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat heute einen 25-jährigen Wietmarscher in einem Berufungsverfahren wegen Beihilfe zum Drogenhandel und der Einfuhr von Drogen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Nach Angaben des Landgerichts, hatte das Amtsgericht Papenburg den 25-Jährigen bereits zu einer Strafe von 500 Euro wegen vorsätzlich und unerlaubter Beihilfe zum Drogenhandel und wegen der Einfuhr von Drogen verurteilt. Der Angeklagte
soll zusammen mit einer gesondert verfolgten Person nach Kiel gefahren sein, um dort etwa ein Kilogramm Marihuana abzuholen. Dabei soll die gesondert verfolgte Person die naive Grundeinstellung der Wietmarschers für seine Ziele eigennützig ausgenutzt haben. Für diese Dienste soll dem 25-jährigen Mann eine Belohnung von 500 Euro versprochen worden sein. Außerdem soll der Angeklagte 2019 zusammen mit der gesondert verfolgten Person mit seinem Auto nach Groningen gefahren sein, um dort 200 Gramm Marihuana zu kaufen. Der gesondert Verfolgte soll versucht haben, das Marihuana gewinnbringend zu verkaufen. Dafür soll er dem 25-Jährigen 40 Gramm Marihuana versprochen haben, die der Wietmarscher nie erhalten haben soll.

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