Zwei Männer unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, Diebstahls, Beleidigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einen 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und Kennzeichenmissbrauchs zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Den beiden Männern war vorgeworfen worden, im August 2024 in Herzlake von einem Auto das Kennzeichen abmontiert zu haben. Der 23-Jährige soll dann ohne gültige Fahrerlaubnis durch Herzlake gefahren sein. Zudem sollen die Beiden Geld aus einer Eierhütte gestohlen haben. Am Folgetag sollen die Männer eine andere Person angegriffen und im Gesicht verletzt haben. Bei einem anschließenden Aufenthalt bei der Polizei soll der 23-Jährige die Polizeibeamten beleidigt, ihnen Gewalt angedroht und Einrichtungsgegenstände beschädigt haben. Im Oktober 2024 soll der Mann bei einem Polizeieinsatz die Aufforderung, Abstand zu halten, nicht eingehalten und Widerstand geleistet haben. Das Landgericht hat den 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und einer Unterbringung in einer Erziehungsanstalt sowie den 21-Jährigen zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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