Ein 48-jähriger Mann aus Neuenhaus wurde vom Landgericht Osnabrück wegen Untreue zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Laut dem Landgericht hatte der Angeklagte während eines Freigangs für einen Mithäftling ohne Absprache statt 250 Euro 600 Euro mit dessen EC-Karte abgehoben. Von den 600 Euro behielt der 48-Jährige 350 Euro für sich. Der Mann wurde im November 2022 vom Amtsgericht Lingen zu einer Strafe von 720 Euro verurteilt. Im Juni 2023 wurde das Urteil des Amtsgerichtes nach der Berufung durch die Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zunächst zu sechs Monaten Haft. Der Mann aus Neuenhaus legte daraufhin gegen das Urteil Revision ein. Am vergangenen Montag entschied eine andere Strafkammer des Landgerichts über die Schwere der Tat. Die Kammer musste entscheiden, ob die Tat als Untreue oder Unterschlagung zu werten sei. Eine Unterschlagung wird vor Gericht weniger stark geahndet. Die Strafkammer entschied, den Mann dennoch wegen Untreue zu verurteilen. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und der Revision tragen.