Weder sexuelle Nötigung noch Körperverletzung – 25-Jähriger freigesprochen

Ein Verfahren am Amtsgericht Meppen endete gestern mit einem Freispruch für den 25-jährigen Angeklagten. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts der ems-vechte-welle mit. Der Mann war wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung seiner Ex-Freundin angeklagt. Die Ex-Freundin sagte auch in dem gestrigen Verfahren aus, verstrickte sich bei ihrer Aussage aber zunehmend in Widersprüche. Es stellte sich außerdem heraus, dass sie schon einmal eine männliche Person fälschlicherweise der sexuellen Belästigung beschuldigt hatte, wofür sie auch verurteilt worden war. Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit der Ex-Freundin wurde von der Staatsanwaltschaft schließlich ein Freispruch beantragt.

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