Warnstufe 2 ab morgen in der Grafschaft Bentheim

Ab dem 1. Dezember gilt Warnstufe 2 in der Grafschaft Bentheim. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Der Landkreis erlässt auf Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung. In dieser wird festgestellt, dass ab Mittwoch die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet gilt. Das bedeutet es gelten vorrangig die 2G Plus-Regeln (geimpft, genesen und zusätzlicher negativer Testnachweis).

Folgende Bereiche sind von den 2G Plus-Regeln betroffen:

– Private Feiern mit mehr als 15 Personen
– Gastronomie
– Beherbergung
– Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen: medizinisch notwendige Dienstleistungen)
– Sport (im Außenbereich gilt 2G)
– Kino, Theater, Kultureinrichtungen, zoos
– Clubs, Diskotheken
– Weihnachtsmärkte (Innen- und Außenbereich)

Es gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht.

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