Vogelgrippe in der Grafschaft: Überwachungszone reicht ins Emsland hinein

Der Landreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Vogelgrippe erlassen. Sie soll morgen in Kraft treten. Hintergrund ist der Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wegen der Lage des betroffenen Betriebes rage die Überwachungszone, die sich im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb befinde, in den Bereich der Gemeinde Twist hinein. Betroffen seien 59 Tierhalter mit rund 417.000 Tieren in den Ortschaften Neuringe, Bült und Adorf. Etwa 1.100 Tiere davon werden von 46 Hobbyhaltern gehalten, der Rest befindet sich bei 13 gewerblichen Betrieben. In den Restriktionszonen ist der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Zu den weiteren präventiven Maßnahmen gehört unter anderem auch, dass die Teilausstallung für Geflügel untersagt wird.

Eine Ansicht der Überwachungszone und weitere Informationen gibt es hier

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm