Verfahren gegen Angeklagten wegen Diebstahls und Autofahrt im alkoholisierten Zustand eingestellt

Das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Diebstahls und Autofahrt im alkoholisierten Zustand vor dem Amtsgericht Nordhorn am heutigen Vormittag ist eingestellt worden. Laut dem Amtsgericht sei der Angeklagte bereits vor wenigen Tagen vom Amtsgericht Gelsenkirchen wegen anderer Straftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Somit fielen die heute verhandelten Taten bezüglich des Strafmaßes nicht mehr ins Gewicht.

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