Urteil gegen Angeklagten aus Nordhorn verkündet

Ein Angeklagter aus Nordhorn musste sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Die zuvor gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe (Urteil des Amtsgerichts Nordhorn im November 2021) wird nun zur Bewährung ausgesetzt. Das teilt das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Angeklagten Anfang November 2021 wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen, einer Beleidigung in zwei Fällen, der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln als Person unter 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren sowie einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird nun zur Bewährung ausgesetzt.

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