Stadt Papenburg weist auf weiteren Verlauf der Grundsteuerreform hin

Die Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die neuen Grundsteuermessbescheide noch keine Veränderungen der Grundsteuer auslösen. Sie seien frühestens ab 2025 Grundlage für neue Steuerfestsetzungen. Außerdem seien die Städte und Gemeinden nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz dazu verpflichtet, für die Grundsteuerveranlagung zum 1.1.2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln. Alleine aus der Umstellung des Besteuerungsverfahrens sollen Kommunen laut der Mitteilung kein erhöhtes Grundsteueraufkommen erzielen. Der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg hatte vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die aufgrund ihrer Grundsteuererklärung bereits einen neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten hatten. Bei den Anfragen sei oftmals die Befürchtung geäußert worden, dass sich die Grundsteuer dadurch erhöhe.

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