Stadt Papenburg weist auf rechtzeitige Anmeldung für Osterfeuer hin

Die Stadt Papenburg weist auf die rechtzeitige Anmeldung für Osterfeuer hin. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Darin heißt es, dass Osterfeuer spätestens zwei Wochen vor dem Fest beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden müssen. Weiter wird darauf verwiesen, dass Osterfeuer nur als öffentliche Brauchtumsfeuer zulässig sind. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle sollte dabei keinesfalls der Anlass sein. Aus diesem Grund mussten laut Stadt in den Vergangenheit die Zahl der Osterfeuer reduziert werden. Weiter heißt es, dass noch nicht bekannt sei, ob in diesem Jahr nach den geltenden Corona-Regeln die Brauchtumsveranstaltung überhaupt stattfinden darf.

 

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