Stadt Papenburg weist auf Räum- und Streupflicht hin

Die Stadt Papenburg weist Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende ergeben sich durch die Glätte erhöhte Gefahrensituationen. Wer von der Räum- und Streupflicht betroffen ist, sollte darauf achten, Rad- und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Die Reinigung muss werktags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr erfolgen. Sollte es notwendig sein, ist das Schneeräumen und Streuen bis 20 Uhr zu wiederholen. Weitere Informationen zum Winterdienst in Papenburg gibt es unter https://www.papenburg.de/unsere-stadt/ueber-uns/ortsrecht.

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