Die Stadt Meppen erinnert Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an die Anleinpflicht, die ab Freitag gilt. Hintergrund ist der Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April. Mit der Leinenpflicht sollen die in der freien Natur lebenden Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit geschützt und nicht durch freilaufende Hunde gestört werden. Die Anleinpflicht gilt bis zum 15. Juli. Wer seinem Hund einen ausgiebigen Auslauf gönnen möchte, sollte Hundefreilaufflächen nutzen.