Stadt Meppen erinnert an Anleinpflicht für Hunde ab 1. April

Mit dem Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April gilt auch wieder eine Anleinpflicht für Hunde. Daran erinnert die Stadt Meppen. Frei laufende Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Die Stadt bittet deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, die Anleinpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli zu berücksichtigen. Die Leinenpflicht gilt sowohl in Waldflächen als auch innerhalb der bebauten Ortsteile. Wer seinem Hund einen ausgiebigen Auslauf gönnen möchte, kann dafür die Hundefreilauffläche im Bereich des früheren Bundeswehrbekleidungslagers nutzen.

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