Das Amtsgericht Nordhorn hat gegen einen nunmehr 53-Jährigen im Fall um sexuellen Missbrauch von Kindern geurteilt. Das Gericht verhängte gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahren. Außerdem ist er dazu aufgefordert, fortlaufend Zahlungen an das Opfer zu leisten. Der Angeklagte ist in insgesamt neun Fällen im Zeitraum von 1994 bis Sommer 2016 gegenüber den minderjährigen Kindern seiner Lebensgefährtin sexuell übergriffig geworden. Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt der Taten sechs bzw. sieben und elf Jahre alt.