Sechs Monate Haft: Landgericht bestätigt Urteil gegen 44-Jährigen

Das Landgericht Osnabrück hat heute die Berufung eines 44-Jährigen in einem Berufungsverfahren als unbegründet verworfen. Das teilt das Gericht mit. Der 44-Jährige soll am Nachmittag des 30. Aprils 2023 in einer Spielothek in Nordhorn einer weiteren Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll der Angeklagte dem Verletzten mit dem Tode gedroht haben. Zudem habe der Geschädigte eine schmerzhafte Prellung und eine kleine Platzwunde davongetragen. Am 18. Januar 2024 soll der 44-Jährige in einem Wettbüro in Nordhorn einer anderen Person mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann am Kragen festgehalten und ihn gegen eine Wand gedrückt. Das Amtsgericht Nordhorn hat den 44-Jährigen am 16. August 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Kosten der Berufung muss der Angeklagte tragen.

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