Das Landgericht Osnabrück hat ein Urteil des Amtsgerichts Papenburg gegen einen 47-jährigen Angeklagten aufgehoben und neu gefasst. Wie das Landgericht mitteilt, wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Dem 47-Jährigen waren mehrere Taten vorgeworfen worden. Unter anderem soll er im Oktober 2023 mit einem Schraubendreher auf das Ohr eines Mannes eingestochen haben, wodurch dieser auf dem Ohr taub geworden sein soll. Zudem soll er aus einem Supermarkt sowie einer Drogerie in Aschendorf jeweils verschiedene Gegenstände gestohlen haben. Das Amtsgericht Papenburg hatte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Mannes in eine Entziehungsanstalt wurde angeordnet.