Schüttorfer Samtgemeindebürgermeister Windhaus schließt bei Wiederwahl Amtszeit bis 2031 aus

Manfred Windhaus, amtierender Samtgemeindebürgermeister von Schüttorf, schließt im Falle einer Wiederwahl eine Amtszeit bis 2031 aus. Sollte er bei der Kommunalwahl am 12. September für eine dritte Amtszeit wiedergewählt werden, würde er diese mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% am 31. Oktober 2026 beenden, so Windhaus in einer Pressemitteilung. Es gebe aber vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Auch einen vorzeitigen Austritt mit Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahr 2030 könne Windhaus sich vorstellen. Was das beste für ihn und die Samtgemeinde sei, müsse bis zum 31. März 2026 entschieden werden. Aufgrund einer Sonderregelung des Kommunalverfassungsgesetzes darf der kommende Samtgemeindebürgermeister von Schüttorf fast zehn Jahre im Amt bleiben. Der Landtag beschloss 2013, dass der hauptamtliche Samtgemeindebürgermeister nur noch für Jahre gewählt wird und somit für dieselbe Dauer wie Stadt- und Gemeinderat. Die jetzige Amtszeit von Windhaus endet nicht mit der Wahlperiode am 31. Oktober, sondern erst einen Monat später. Damit die folgende Amtsperiode nicht um einen Monat verkürzt ist, schreibt das Kommunalverfassungsgesetz vor, den Samtgemeindebürgermeister bis zu übernächsten Periode zu wählen.

Foto © Stadt Schüttorf

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