Schmuggler verurteilt – schlechte Drogen-Qualität bewahrt vor härterer Strafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten wegen Einfuhr von Drogen in das Bundesgebiet zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er rund drei Kilo Marihuana nach Deutschland eingeführt hat. Laut eines Gerichtssprechers sei das Urteil vergleichsweise gering ausgefallen, da das eingeführte Marihuana einen unterdurchschnittlichen Wirkstoffgehalt hatte. Darüber hinaus saß der Angeklagte bereits sechs Monate in Untersuchungshaft.

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