Samtgemeinde Emlichheim weist auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Europawahl hin

Die Samtgemeinde Emlichheim ruft angesichts der Europawahl am 9. Juni Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Einwohnerinnen und Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer einen solchen Antrag bereits bei einer früheren Europawahl gestellt hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 19. Mai möglich. Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in Emlichheim können den Antrag im Bürgerbüro der Samtgemeinde stellen. „Wir wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung und uns ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, an der Wahl teilzunehmen“, erklärt Jan Kuipers vom Wahlamt der Samtgemeinde Emlichheim.

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