Osnabrücker Landgericht stärkt Rechte von Rollstuhlfahrern

Rollstuhlfahrer müssen vor einem Richtungswechsel nicht anhalten oder auf der eigenen Achse wenden, um sich umzublicken. Das hat das Landgericht Osnabrück in einem Berufungsverfahren deutlich gemacht. Vor dem Lingener Amtsgericht hatte eine 71-jährige Frau einen Prozess gegen einen Rollstuhlfahrer verloren, von dem sie Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert hatte. Die Frau war in Lingen mit dem Rollstuhlfahrer in der Unterführung am Theo-Lingen-Platz kollidiert. Als sie den Mann überholen wollte, war er nach links ausgeschwenkt, um mit dem Fahrstuhl zu den Gleisen hochzufahren. Bei dem Sturz hatte sich die Frau verletzt. Im Berufungsverfahren entschied das Landgericht, dass die Klägerin jederzeit damit hätte rechnen müssen, dass der Fahrstuhl von Passanten zum Erreichen der Gleise genutzt werden würde. Außerdem hätte sie auf die Belange des Fußgängerverkehrs, zu dem auch Rollstuhlfahrer gehören würden, besonders Rücksicht nehmen müssen.

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