Ordnungsamtmitarbeiter mit Auto angefahren: Berufung von Angeklagtem aus Werpeloh durch Landgericht Osnabrück verworfen

Heute stand ein 33-jähriger Angeklagter aus Werpeloh in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Mann im Juli 2022 wegen gefährlicher mit einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und einem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Auf Nachfrage berichtet das Landgericht Osnabrück, dass es die Berufung des Angeklagten heute im Wesentlichen verworfen habe, so dass es bei der Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung bleibt. Einzig der Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ist im Berufungsurteil nicht weiter aufgeführt. Der Angeklagte soll im Februar 2021 von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf einem öffentlichen Parkplatz kontrolliert worden sein. Der Ordnungsbeamte wies den Mann darauf hin, dass eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, darauf uneinsichtig reagiert zu haben und sich nicht ausgewiesen zu haben. Um den Angeklagten an der Wegfahrt mit seinem Auto zu hindern, soll sich der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hinter das Fahrzeug des Angeklagten gestellt haben. Der Angeklagte soll sein Auto nach hinten in Bewegung gesetzt haben und dadurch dem Zeugen gegen das rechte Bein gefahren sein. Dabei verletzte sich der Mitarbeiter und erlitt dadurch eine Prellung.

Symbolbild

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