NLWKN weist auf Badeverbot in landeseigenen Kanälen hin

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) weist aufgrund des sommerlichen Wetters darauf hin, dass das Baden in den landeseigenen Gewässern verboten ist. Das gilt unter anderem für den Haren-Rütenbrock-Kanal oder die Nordhorner Kanäle. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kapitäne der zahlreichen Schiffe die Schwimmer übersehen und es dadurch zu Unfällen kommt, erläutert der NLWKN in einer Pressemitteilung. Auch das Baden in der Nähe von Schleusen und Brücke berge ein hohes Verletzungsrisiko. Wer dennoch badet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und handelt auf eigene Gefahr.

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