Der Grafschafter Landrat Uwe Fietzek begrüßt einen neuen Erlass des Niedersächsischen Verkehrsministeriums zu den sogenannten Lichterfahrten. Der Erlass gebe dem Kreis als zuständiger Genehmigungsbehörde, aber auch den Organisatorinnen und Organisatoren der Lichterfahrten, Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit den Fahrten, so Fietzek in einer Pressemitteilung. Der neue Erlass des Niedersächsischen Verkehrsministeriums sieht insgesamt drei Möglichkeiten für Lichterfahrten vor. Diese können als Versammlungen nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz, als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen oder als erlaubnispflichtige Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden. Dem Landkreis Grafschaft Bentheim liegen bislang drei Anträge zur Genehmigung von Lichterfahrten vor. Die Straßenverkehrsabteilung prüft mit Blick auf den neuen Erlass, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Genehmigung erfolgen kann. Dass Lichterfahrten nun auch als Brauchtumsveranstaltung beurteilt werden können, gebe dem Kreis mehr Spielraum, die Durchführung zu ermöglichen.