Neuer Antrag fürs Elterngeld: Altes Formular ist nicht mehr zulässig

Eltern müssen bei der Beantragung von Elterngeld ein neues Formular verwenden. Darauf weist der Landkreis Grafschaft Bentheim hin. Eine Nutzung der älteren Antragsversion sei seit Anfang des Jahres nicht mehr zulässig, nachdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Elterngeldantrag herausgegeben hat. Eltern können das neue Formular auf der Internetseite des Landkreises herunterladen. Der neue Elterngeldantrag enthalte Vereinfachungen und rechtliche Anpassungen. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.

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