Neue Gesetzgebung für hochwassersichere Heizölanlage ab kommenden Jahr gültig

Der Landkreis Emsland weist in einer Pressemitteilung darauf hin, das nach einer neuen Gesetzgebung ab dem kommenden Jahr nur noch hochwassersichere Heizölanlagen erlaubt sind. Demnach sind ab dem 01. Januar 2023 alle Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten meldepflichtig. Im Landkreis Emsland liegen die Überschwemmungsgebiete vor allem an Hase und Ems. Eigentümer mit Heizölanlagen können beim Geodatenportal unter https://geodaten.emsland.de/ abfragen, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Emsland wird in den kommenden Wochen alle potenziell von den Vorgaben betroffenen Grundstückseigentümer in Überschwemmungsgebieten anschreiben. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Hochwasserrisikogebieten ist ebenfalls verboten. Diese sind ebenfalls im Geodatenportal einsehbar.

 

Symbolbild

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