Neue Allgemeinverfügungen im Emsland: Aufnahmestopp in Heimen und Nutzungsverbot von Zweitwohnungen

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus hat der Landkreis Emsland heute zwei zusätzliche Allgemeinverfügungen auf den Weg gebracht. Das Land Niedersachsen hat einen Aufnahmestopp für Heime, für ambulant betreute Wohngemeinschaft sowie für besondere Formen des betreuten Wohnens beschlossen. Dies wird auch im Emsland mit einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Die Tatsache, dass es trotz eines Betretungs- und Besuchsverbots zu Coronainfektionen in niedersächsischen Heimen gekommen ist, mach diesen befristeten Aufnahmestopp auch für die emsländischen Heime notwendig, so Landrat Marc-André Burgdorf. Aktuell liege aber keine Erkrankung mit dem Virus in emsländischen Senioren- und Pflegeheimen vor. Ausgenommen vom Aufnahmestopp sind nur Einrichtungen, die neue Bewohner für 14 Tage in Quarantäne unterbringen können.

Zudem schränkt der Landkreis Emsland mit einer Allgemeinverfügung die Nutzungen von Zweitwohnsitzen im Kreisgebiet ein. Vorerst bis zum 18. April ist die touristische Nutzung von Zweitwohnsitzen untersagt. Bestehende Maßnahmen, wie das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen, seien zwar sinnvoll aber nicht ausreichend, so Burgdorf. Er sei der Auffassung, dass diese Maßgaben auch gelten sollten, wenn jemand das Feriendomizil nicht temporär mietet sondern dauerhaft besitzt. Untersagt ist auch die Nutzung von Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen. Personen, die sich derzeit in ihrem Zweitwohnsitz im Emsland befinden, sind aufgefordert, bis spätestens zum 3. April 2020 die Rückreise anzutreten.

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