Nach Wolfsrissen in Wietmarschen: Gericht weist Eilanträge zurück

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Eilanträge einer Naturschutzvereinigung gegen Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe abgelehnt. Damit bleiben die entsprechenden Entscheidungen der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland vorerst wirksam. Ausgangspunkt des Verfahrens sind Wolfsrisse Anfang Mai im Raum Wietmarschen. Nach Angaben der Behörden waren dabei mehr als 50 Schafe getötet worden. Die beiden Landkreise hatten daraufhin den Abschuss von insgesamt zwei Wölfen zur Vermeidung weiterer Schäden genehmigt. Eine Naturschutzvereinigung hatte gegen diese Genehmigungen geklagt und versucht, die Maßnahmen im Eilverfahren vorläufig zu stoppen. Das Gericht lehnte sowohl den Erlass einer Zwischenverfügung als auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen ab. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass nach Aktenlage von Wolfsrissen auszugehen sei und rechtliche Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Zudem sei eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation durch einzelne Entnahmen derzeit nicht ersichtlich. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

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