Das Landgericht Osnabrück hat einen 32-Jährigen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann war im vergangenen Sommer nach der Einreise aus den Niederlanden an der A30 bei Bad Bentheim kontrolliert worden. Damals hatte er mehr als sieben Kilogramm Kokain bei sich. Die Drogen sollen zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Neben der Haftstrafe wird auch das Fahrzeug des Mannes eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.