Mauterstattung kann bis Jahresende 2020 beantragt werden

Unternehmen, die in den Jahren von 2017 bis 2020 Lkw-Maut gezahlt haben, können bis Jahresende eine Erstattung der zu viel gezahlten Maut beantragen. Das teilt die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim mit. Da die Ansprüche aus dem Jahr 2017 sonst verjähren, empfiehlt die IHK bis zum 31. Dezember einen formlosen Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu stellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Lkw-Maut in Deutschland über mehrere Jahre auf einer falschen Grundlage berechnet wurde.

Genauere Informationen unter: 0221 5776-1777 (BAG)
Ansprechpartner: IHK, Gerhard Dallmöller, Tel.: 0541 353-225 E-Mail: dallmoel@osnabrueck.ihk.de

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