Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und Betäubungsmittelgesetz ist vor kurzem ein Angeklagter am Amtsgericht Nordhorn verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstieß und darüber hinaus unerlaubt mit Drogen handelte.