Das Osnabrücker Landgericht hat in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Nordhorn gegen einen 62-jährigen Mann aus Osterwald aufgehoben und neu gefasst. Das Nordhorner Amtsgericht hatte den Mann im vergangenen Januar wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Osnabrücker Landgericht wies die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet zurück. Das Gericht verurteilte den 62-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann aus Osterwald hatte im April 2022 auf einer Chatplattform einem anderen User gegenüber unter anderem geäußert, dass er sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen habe.