Das Sozialgesetzbuch definiert im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Paragraf 8a den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Von Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn eine erhebliche Schädigung des kindlichen Wohls durch Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Entwürdigung, Unterlassung, Freiheitsentzug etc. vorliegt, die Gesundheits- bzw. Lebensgefahr zur Folge haben kann. Für solche Fälle ist die Beratungsstelle Logo eine kompetente Anlaufstelle. Für ihre Arbeit ist die Lingener Einrichtung auf Spenden angewiesen. Der “Kindergarten St. Michael” hat deshalb Einnahmen aus einem Spendenlauf an die Beratungsstelle Logo übergeben. ems-vechte-welle-Reporterin Christiane Adam war bei der Scheckübergabe dabei:
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