Leistungsbetrug: Amtsgericht Lingen verurteilt Mann zu Geldstrafe von 1.800 Euro

Weil er der Agentur für Arbeit seine berufliche Tätigkeit nicht gemeldet und zu Unrecht Leistungen bezogen hat, hat das Amtsgericht Lingen einen Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt. Wie das Hauptzollamt Osnabrück mitteilt, hatte der Mann im Mai 2022 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, das der Agentur für Arbeit aber nicht gemeldet. Eine automatisierte Prüfung zeigte, dass er zeitgleich rund 240 Euro Arbeitslosengeld I und ein Gehalt vom Arbeitgeber bezog. Das Hauptzollamt nahm die Ermittlungen auf. Neben der Geldstrafe muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen und die zu viel erhaltenen Beiträge zurückzahlen.

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