Landkreis Grafschaft Bentheim erlässt Waldbrandverordnung

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aufgrund der aktuellen Trockenheit und der prognostizierten Trockenheit eine Waldbrandverordnung erlassen. Das teilte der Landkreis heute mit. Demnach ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ausgenommen von dem Verbot sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken. Die Verordnung gilt ab sofort und wird erst wieder aufgehoben, wenn die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann zu Geldstrafen führen.

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