Das Landgericht Osnabrück hat einen ehemaligen emsländischen Windkraftunternehmer wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht teilt mit, dass die Wirtschaftskammer des Landgerichts die Höhe des Strafmaßes damit begründet hat, dass die Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens stets mit einer Freiheitsstrafe bedroht sei und dass der Angeklagte bereits vorbestraft sei. Der Emsländer war wegen betrügerischer Windkraftgeschäfte verurteilt worden. Die Zusammenfassung der beiden Strafen kam aus Sicht der Kammer nicht in Frage. Das Verfahren wegen mutmaßlichen versuchten Betruges in Millionenhöhe wird erst einmal ausgesetzt und zu späterem Zeitpunkt neu verhandelt. Bei der Person des öffentlichen Lebens handelte es sich um den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der Emsländer hatte 2020 über sein Unternehmen der Bundesregierung die Lieferung mehrerer Millionen FFP2-Masken angeboten. Der 37-Jährige war jedoch nicht in der Lage, die Masken zu liefern. Die Bundesregierung hatte das Angebot jedoch abgelehnt. Während der Hauptverhandlung im Jahr 2022 hatte der ehemalige Windkraftunternehmer den Bundesgesundheitsminister beschuldigt, sich mit ihm getroffen zu haben. Dabei habe der Minister ihm indirekt zu verstehen gegeben, dass er sich persönlich an dem Geschäft beteiligen möchte. Zu diesem Treffen oder einem generellen Austausch zwischen beiden ist es nach Auffassung des Gerichtes jedoch nie gekommen. Einen Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof ist noch möglich.
Symbolbild